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AGB´s

Datenschutz

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
Firma Büro Zanker GmbH

1. Katalog
Alle im Katalog genannten Preise bzw. Katalogpreislisten sind freibleibend und als unverbindliche Richtpreise ausschließlich Mehrwertsteuer anzusehen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Abbildungen der Artikel entsprechen dem neuesten Stand bei Drucklegung. Nachträgliche technische Verbesserungen bleiben jedoch vorbehalten. Geringe Abweichungen in Material und Farbton sowie durch Sonderanfertigung bedingte kleine Mehr- oder Mindermengen bleiben vorbehalten.

2. Bestellung – Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abgabe von Waren gegen Lieferschein ist nur möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben oder im Auftrag ihrer Firma mit einem Bestellschein einkaufen. Lieferungen an nicht registrierte Kunden oder Privatkunden erfolgen gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Nicht registrierte Selbstabholer bezahlen Bar bei Abholung oder auf Wunsch per EC-Karte mit PIN.

3. Preise – Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager Penzberg, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten. Verbrauchsmaterial liefern wir bei geschlossener Abnahme ab einem Auftragswert von Euro 100,- frei. Bestimmungsort einschließlich Verpackung, sofern es sich nicht um Sperrgut, Ordner oder Papier handelt. Zahlungsbedingungen für registrierte Kunden mit Kundennummer: Der jeweilige Rechnungsbetrag ist stets spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Reparatur und Montagerechnungen sind sofort rein netto zu bezahlen. Bei Zustimmung zum Bankeinzugsverfahren erhalten Sie 1% Skonto. Bei Einrichtungen und Maschinen, die einen Netto-Warenwert von über Euro 5.000,- haben, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30% der Rechnungssumme bei Auftragserteilung,
30% bei Auftragsbestätigung,
30% bei Lieferung
sowie 10% bei Abnahme.
Ab dem Tage, an dem unser Vertragspartner durch Überschreitung des fixen Zahlungstermins oder durch Zusendung einer Mahnung (Kontoauszug) in Verzug gerät, verzinsen wir den Rechnungsbetrag mit den für Überziehungskredite üblichen Bankzinsen.

4. Lieferzeit - Lieferung
Lieferzeitangaben: werden soweit wie möglich, aber ohne Verbindlichkeit eingehalten. Bei höherer Gewalt (Streik, Aussperrung oder Betriebsstörung, auch unserer Lieferwerke) tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche aus dem Lieferverzug kann der Käufer nur stellen, wenn der Firma Büro Zanker GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Äußerlich sichtbare Beschädigung an den Waren müssen bei Bahn, Post oder dem Spediteur sofort gemeldet werden, die eine Tatbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware ist sofort zu prüfen. Dabei entdeckte Schäden müssen innerhalb 2 Tagen schriftlich gemeldet werden.
Die Rücksendung der beschädigten Ware ist nur nach vorhergehender Vereinbarung möglich.
Unterlässt der Käufer die vorstehenden Maßnahmen, entfällt jeglicher Anspruch gegen uns.

5. Eigentumsvorbehalt – Gerichtsstand
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderung einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos vor. Sämtliche Abschlüsse gelten daher als ein Abschluss. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Zur Sicherung aller unserer Forderungen treten die Geschäftspartner bereits bei Vertragsabschluß im Voraus alle diejenigen Ansprüche an uns ab, die ihnen aus der Veräußerung von in unserem Eigentum stehender Ware gegen ihre Abnehmer an Dritte zustehen. Wir nehmen diese Abtretung an.
Unser Geschäftspartner ist verpflichtet, auf Verlangen eine genaue Aufstellung der nachstehenden Bestimmungen der uns zustehenden Forderungen an uns zu übermitteln. Er ist weiter verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendig ist. Das Risiko einer Beschädigung der Ware oder deren Verlust durch Feuer, Diebstahl usw. geht zu Lasten des Käufers.
Unser Geschäftspartner ist nur widerruflich und nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, über Ware zu verfügen, die in unserem Eigentum steht. Er ist jedoch nicht berechtigt: Zur Übereignung, Sicherungsübereignung, Abtretung, Verpfändung und zum Abschluss von Factoring-Verträgen jeder Art sowie zur Veräußerung an Abnehmer, die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausschließen. Verfügungen dieser Art sind nur mit schriftlicher Zustimmung von uns gestattet. Bei Beschlagnahme, Pfändung oder sonstiger Verfügung durch Dritte, ist unser Vertragspartner verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief von der Beschlagnahme zu unterrichten.
Bei jeder Art Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware ohne Aufforderung auszusondern, uns eine genaue Aufstellung darüber zu geben und sie kostenfrei an einen von uns zu bestimmenden Ort herauszugeben. Rücktritt vom Vertrag: Unser Vertragspartner ist zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Erfüllung des Vertrages dauernd unmöglich ist oder wir eine dem Vertragspartner zugesagte Ersatzlieferung nach angemessener Nachfrist nicht erbracht haben. In anderen Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, soweit es nicht vom Gesetz zwingend vorgeschrieben wird. Bei einer teilweisen Unmöglichkeit kann der Geschäftspartner lediglich angemessene Minderung des Kaufvertrags verlangen, soweit die bereits gelieferte Ware für sich genommen sinnvolle Verwendung finden kann. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn der Vertragspartner die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn sich die beim Kunden bestehenden Verhältnisse wesentlich geändert haben oder wenn festgestellt wird, dass die Vermögenslage des Kunden schlecht ist. Diese Voraussetzungen gelten u.a. als erfüllt, wenn ein uns übergebener Scheck nicht eingelöst wird.

6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Verschiedenes
Mit der automatischen Speicherung und Verarbeitung der persönlichen und sachlichen Daten sind beide Teile einverstanden.

8. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen zwischen Vollkaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist der Sitz der Firma Büro Zanker GmbH.
Alle unsere früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen treten hiermit außer Kraft.

Penzberg Mai 2018

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